Mitwirkung der Eltern

In unserer Schulsatzung heißt es lapidar: „Die Eltern haben das Recht und die Pflicht, an der schulischen Erziehung mitzuwirken.“ Sehr viel lebendiger ist das, was die Eltern am E.I. tun: Sie wirken auf den Elternabenden, im Elternbeirat, in der Schulkonferenz und nicht zuletzt in Arbeitskreisen mit; sie organisieren Klassen- und Schulfeste und vieles andere mehr mit.
Hintergrund all dessen ist die gemeinsame Verantwortung, die Eltern und Schule für die Erziehung und Bildung der uns anvertrauten Schülerinnen und Schüler tragen. Und das ist nur auf der Grundlage einer vertrauensvollen Zusammenarbeit möglich.



Die Elternabende pflegen die Verbindung zwischen Elternhaus und Schule und fördern die Zusammenarbeit von Eltern und Lehrerinnen und Lehrern.
Insbesondere befassen sich die Elternversammlungen mit folgenden Themen: Entwicklungsstand der Klasse (Leistung, Verhalten), Klassengemeinschaft, Unterrichtsschwerpunkte, Fragen der Didaktik und Methodik, Verfahren der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung, Grundsätze für Klassenarbeiten und Hausaufgaben, Ausflüge und Klassenfahrten, grundsätzliche Beschlüsse der Gesamtlehrerkonferenz, des Elternbeirats, der Schulkonferenz und der Klassensprecherversammlung (KSV) bzw. der Schülermitverantwortung (SMV). Die Eltern wählen aus ihren Reihen eine Elternvertreterin bzw. einen Elternvertreter und eine Stellvertreterin bzw. einen Stellvertreter.



Diese wiederum sind dann Mitglieder des Elternbeirats, der sich vorrangig mit folgenden Themen beschäftigt: Erziehungsaufgaben, Mitwirkung der Eltern am Schulleben, Unterricht. Er bietet Gelegenheit zur Information und Aussprache, zur Beratung von Wünschen, Anregungen und Vorschlägen. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit der Schulleitung, die den Elternbeirat in jeder Hinsicht unterstützt.



Aus den Reihen des Elternbeirats werden die Elternvertreter für die Schulkonferenz gewählt. Mitglieder der Schulkonferenz sind jeweils vier Vertreterinnen bzw. Vertreter aus der Schülerschaft, dem Kreis des Elternbeirats und des Kollegiums, außerdem die beiden Vertreter der Schulleitung und – last but not least – die Schulträgerin. Aufgabe der Schulkonferenz ist es, Themen zu diskutieren und zu beraten, die für die Schule von besonderer Bedeutung sind, insbesondere Fragen die alle am Schulleben Beteiligten betreffen, wie z.B. Regelungen für Hausaufgaben, Klassenfahrten und Ferien. Die Schulkonferenz kann zu diesen Themen der Gesamtlehrerkonferenz Vorschläge machen, die dann auf ihrer nächsten Sitzung über die Vorschläge abstimmt.

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ImpressumZuletzt aktualisiert am Don, 24.Nov.2005